Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen haben Geltung für alle Lieferungen, sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden.
2. Angebote und Preise
Unsere Preise verstehen sich rein netto, für Lieferungen ab Werk. Transportkosten und Verpackung werden separat verrechnet, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge, etc., werden separat in Rechnung gestellt. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist auf 3 Monate befristet. Austauschteile werden ohne Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.
3. Dokumente
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden.
Technische Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzusenden.
4. Lieferbedingungen
Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt wenn:
die vereinbarten Chassisanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;
ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden;
die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen oder Folgekosten aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen sind nach Übereinkunft pünktlich zu leisten, sie dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Auf verspätete Zahlungen des Bestellers wird ein Verzugszins von 6% pro Jahr verrechnet. Werden bei Abzahlungsvereinbarungen die Teilzahlungen nicht pünktlich eingehalten, so verfällt mit sofortiger Wirkung der gesamte Schuldbetrag unter Anrechnung von 6% Verzugszins auf die noch zu bezahlende Summe. Sämtliche Zahlungen gelten nur als erfüllt, wenn sie direkt an uns erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebäulichkeiten dienen, noch dürfen sie verkauft oder vermietet werden ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis: sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden.
7. Kaufrücktritt
Durch Annahme der Auftragsbestätigung oder des Kaufvertrages akzeptiert der Käufer unsere Allgemeinen Verkaufs- und Liefer-bedingungen.
Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Verkäuferin berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15% des Kaufpreises zu verlangen.
8. Versand und Transport
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen innerhalb 5 Arbeitstagen zu melden.
9. Montage
Eine allfällige Montage ausserhalb des Lieferwerkes ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl. Vereinbarung.
10. Garantie
Die Garantie für neue Verkaufsgegenstände dauert 24 Monate ab Übergabetag. Die Garantie deckt evtl. Konstruktions- und Fabrikationsfehler, sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unseren Werkstätten oder in einem von uns beauftragten Reparaturbetrieb. Bei Handänderungen während der Garantiezeit geht die Garantie nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung auf den neuen Käufer über.
Ausgeschlossen von der Garantie sind entstandene Schäden durch Unfall, Überbelastung, unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit, mangelhafte Wartung, von unbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen.
Wir lehnen jede Haftpflicht ab für Personen- oder Sachschäden, Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfall, sowie für entgangenen Gewinn. Für eingebaute Apparate von Drittfirmen (Kühlaggregate, Messgeräte, Sonderausrüstungen, etc.) und Bestandteile wie z.B. Pneus, übernehmen wir die gleiche Garantie, wie sie uns von den betreffenden Unterlieferanten gewährt wird.
11. Reklamationen
Reklamationen sind innert 5 Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich anzubringen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren Besteller und Lieferfirma ausdrücklich das Domizil der Lieferfirma. Als anzuwendendes Recht gilt das schweizerische Recht.
Rohrbach, März 2014